§ 9 Modellfunktion Ärztinnen bzw Ärzte und Tierärztinnen bzw Tierärzte
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
Die Modellfunktion Ärztinnen/Tierärztinnen und Ärzte/Tierärzte umfasst die selbstständige und eigenverantwortliche Ausführung der gesetzlich geregelten Aufgaben als Amtsärztin/Amtstierärztin bzw Amtsarzt/Amtstierarzt oder als Ärztin oder Arzt des arbeitsmedizinischen Dienstes sowie damit zusammenhängende gutachterliche Aufgaben und Organisations- und Koordinationsaufgaben. Dies erfordert abstraktes analytisches Denken, genaue Kenntnisse der fachlichen und/oder gesetzlichen Grundlagen und die Übernahme von Verantwortung zu getroffenen Entscheidungen.
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