§ 8 Modellfunktion Assistenz — EinModV
(1) Die Modellfunktion Assistenz umfasst grundsätzlich die Ausführung von Routine-Aufgaben sowie Hilfstätigkeiten nach klaren schematischen Vorgaben. In anspruchsvolleren Ausprägungen sind dabei bei der Bearbeitung der Aufgaben nach den vorgegebenen Richtlinien Ermessensentscheidungen zu üben.
(2) Im Einkommensband 4 und 5 kann der Aufgabenbereich bis zum Ausmaß von 49 % auch Sachbearbeitungsaufgaben (§ 7) umfassen.
§ 7 EinModV · EinModV · Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung
§ 7 Modellfunktion Sachbearbeitung
…müssen, abgeleitet aus bekannten und erprobten Fällen, neue Lösungen ausgearbeitet werden. (2) Bis zum Ausmaß von 49 % kann der Aufgabenbereich auch Assistenzaufgaben (§ 8) umfassen.…
§ 2 Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung
…Anforderungsgrade jeder Anforderungsart und jedes Bewertungsaspektes. Die gewichteten Punktewerte der Stufenwerte ergeben den Anforderungswert jeder Modellstelle. (3) Bei der Zuordnung von Bediensteten (§§ 8 und 9 LB-GG) ist darauf Bedacht zu nehmen, dass negative Diskriminierungen von Frauen und Männern durch vorausgehende Abwägung geschlechtsspezifisch unterschiedlicher Auswirkungen von Maßnahmen, die…
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