§ 37a Modellfunktion Diplom- und Fachsozialbetreuung
In Kraft seit 01. Januar 2021
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Die Modellfunktion Diplom- und Fachsozialbetreuung umfasst die Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen bzw. Aktivitäten, die den Alltag der Klientinnen und Klienten abwechslungsreich und angenehm gestalten sollen. Dazu gehört insbesondere die Aktivierung der sowie die soziale Kontaktpflege zu den Klientinnen und Klienten und deren Angehörigen, einschließlich der Ausführung von Pflegehandlungen gemäß GuKG.
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