§ 36 Modellfunktion Medizinisch-Technischer Fachdienst
In Kraft seit 01. Januar 2016
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Gliederung
2. Abschnitt Einzelne Modellfunktionen
2. Unterabschnitt Gesundheitsbereich
§ 36 Modellfunktion Medizinisch-Technischer Fachdienst
Die Modellfunktion Medizinisch-Technischer Fachdienst umfasst die Ausführung einfacher medizinisch-technischer Laboratoriumsmethoden, einfacher physiotherapeutischer Behandlungen sowie Hilfeleistungen bei der Anwendung von Röntgenstrahlen zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken unter Anordnung und Aufsicht einer Ärztin bzw eines Arztes.
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