§ 29 Modellfunktion Leitung Gesundheits- und Krankenpflege
In Kraft seit 01. Januar 2016
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Die Modellfunktion Leitung Gesundheits- und Krankenpflege umfasst die Leitung des Pflegepersonals über eine spezifische Organisationseinheit (zB Bettenstation, Ambulanz, OP-Bereich, Intensivstation). Erforderlich ist der Abschluss bzw die Bereitschaft zum Abschluss eines Universitätslehrganges „Basales und mittleres Pflegemanagement“ sowie der Nachweis der Berufsberechtigung gemäß § 27 GuKG.
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