§ 26 Modellfunktion Ärztinnen und Ärzte in Basisausbildung
In Kraft seit 01. Januar 2016
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EinModV
Gliederung
2. Abschnitt Einzelne Modellfunktionen
2. Unterabschnitt Gesundheitsbereich
§ 26 Modellfunktion Ärztinnen und Ärzte in Basisausbildung
Die Modellfunktion Ärztinnen und Ärzte in Basisausbildung steht offen für alle Ärztinnen und Ärzte in Basisausbildung gemäß § 6a ÄrzteG in der Fassung des Gesetzes BGBl I Nr 82/2014.
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