LandesrechtSalzburgVerordnungenEinreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung2. Abschnitt Einzelne Modellfunktionen2. Unterabschnitt Gesundheitsbereich§ 24

§ 24Modellfunktion Ausbildungsärztinnen und -ärzte in Ausbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt eines Sonderfaches

In Kraft seit 01. Januar 2016
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