§ 22 Modellfunktion Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
Die Modellfunktion Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner ist für Ärztinnen und Ärzte mit abgeschlossener Ausbildung zur Allgemeinmedizinerin bzw zum Allgemeinmediziner vorgesehen. Sie umfasst die Ausführung spezifischer Tätigkeiten, für die keine Facharztausbildung erforderlich ist.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden