§ 18 Modellfunktion Stellvertretende Klinik- und Institutsvorstände
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
Die Modellfunktion Stellvertretende Klinik- und Institutsvorstände beinhaltet neben der Vertretung des Klinik- bzw Institutsvorstandes einen umfassenden Einsatz in der medizinischen Fachdisziplin sowie einen Einsatz im Management, der Steuerung und wirtschaftlichen Führung der jeweiligen Klinik bzw des jeweiligen Institutes.
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