§ 14 Modellfunktion Interne Dienste
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
Die Modellfunktion Interne Dienste umfasst die selbstständige Ausführung von unterstützenden Tätigkeitsbereichen in mehreren, zum Teil Organisationseinheiten übergreifenden, Sachgebieten, wobei diese Tätigkeiten insbesondere in die Bereiche Lagerwirtschaft, Hol- und Bringdienste, Postbearbeitung, Telefonvermittlung, Gebäudereinigung und Portierdienste fallen. Diese Aufgaben sind dabei auf Grundlage von detaillierten Vorgaben, eingeübter Routine oder nach festgelegten Ausführungsbestimmungen zu bewältigen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden