§ 14 Modellfunktion Interne Dienste
In Kraft seit 01. Januar 2016
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EinModV
Gliederung
2. Abschnitt Einzelne Modellfunktionen
1. Unterabschnitt Verwaltungsbereich
§ 14 Modellfunktion Interne Dienste
Die Modellfunktion Interne Dienste umfasst die selbstständige Ausführung von unterstützenden Tätigkeitsbereichen in mehreren, zum Teil Organisationseinheiten übergreifenden, Sachgebieten, wobei diese Tätigkeiten insbesondere in die Bereiche Lagerwirtschaft, Hol- und Bringdienste, Postbearbeitung, Telefonvermittlung, Gebäudereinigung und Portierdienste fallen. Diese Aufgaben sind dabei auf Grundlage von detaillierten Vorgaben, eingeübter Routine oder nach festgelegten Ausführungsbestimmungen zu bewältigen.
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