§ 10 Modellfunktion Psychologinnen und Psychologen — EinModV
Die Modellfunktion Psychologinnen und Psychologen umfasst die Durchführung von Untersuchungen, die Erstellung von Diagnosen, Gutachten, Therapiemaßnahmen und die therapeutische Behandlung von Patientinnen und Patienten. Diese therapeutischen und konzeptionellen Aufgaben können dabei regelmäßig Planungs- und Koordinationsaufgaben mitumfassen. Dies erfordert abstraktes, analytisches Denken, genaue Kenntnisse der fachlichen Grundlagen und die Übernahme von Verantwortung zu getroffenen Entscheidungen.
§ 2 EinModV · EinModV · Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung
§ 2 Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung
…vorausgehende Abwägung geschlechtsspezifisch unterschiedlicher Auswirkungen von Maßnahmen, die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutsam sind (Gender Mainstreaming), vermieden werden. Die Mitglieder der Bewertungskommission (§ 10 LB-GG) sind in der Wahrnehmung dieses Gesichtspunktes regelmäßig zu schulen.…
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