§ 25 Personenbezogene Ausdrücke
In Kraft seit 29. Dezember 1995
Up-to-date
Wenn Funktionen nach dieser Verordnung von Frauen ausgeübt werden, so kann die weibliche Form der Bezeichnung, die für die jeweilige Funktion vorgesehen ist, verwendet werden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden