LandesrechtVorarlbergVerordnungenBautechnikverordnung§ 41a

§ 41a§ 41a*)Anforderungen an wärmeübertragende Bauteile

In Kraft seit 01. Januar 2022
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Bei der Errichtung oder Renovierung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles sowie bei der Erneuerung eines Bauteiles bei konditionierten Räumen dürfen folgende Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) bei nachstehend genannten, wärmeübertragenden Bauteilen nicht überschritten werden:

Bauteil U-Wert [W/m²K]
Standard Kleinfläche 1
1 WÄNDE gegen Außenluft 0,30 0,40
2 WÄNDE gegen unbeheizte oder nicht ausgebaute Dachräume 0,30 0,40
3 WÄNDE gegen unbeheizte, frostfrei zu haltende Gebäudeteile (ausgenommen Dachräume) sowie gegen Garagen 0,60
4 WÄNDE erdberührt 0,40
5 WÄNDE (Trennwände) zwischen Wohn- oder Betriebseinheiten 0,90
6 WÄNDE gegen andere Bauwerke an Grundstücks- bzw. Bauplatzgrenzen 0,50
7 WÄNDE (Zwischenwände) innerhalb von Wohn- und Betriebseinheiten -
8 TRANSPARENTE BAUTEILE gegen Außenluft 2,3 1,40
8a VERTIKALE TRANSPARENTE BAUTEILE gegen Außenluft bei verglasten teilkonditionierten Räumen mit einer Netto-Grundfläche von weniger als 50 m² und einer vorgesehenen Raumtemperatur von unter 20 °C 2 1,70
8b HORIZONTALE TRANSPARENTE BAUTEILE gegen Außenluft bei verglasten teilkonditionierten Räumen mit einer Netto-Grundfläche von weniger als 50 m² und einer vorgesehenen Raumtemperatur von unter 20 °C 2 2,00
9 DACHFLÄCHENFENSTER und sonstige transparente Bauteile horizontal oder in Schrägen gegen Außenluft 2,5 1,70
10 TRANSPARENTE BAUTEILE vertikal gegen unbeheizte Gebäudeteile 4 2,50
11 TÜREN unverglast, gegen Außenluft 6 1,70
12 TÜREN unverglast, gegen unbeheizte Gebäudeteile 6 1,70
13 TORE Rolltore, Sektionaltore u.dgl. gegen Außenluft 7 2,50
14 INNENTÜREN 2,50
15 DECKEN und DACHSCHRÄGEN jeweils gegen Außenluft und gegen Dachräume (durchlüftet oder ungedämmt) 0,20 0,30
16 DECKEN gegen unbeheizte Gebäudeteile 0,40
17 DECKEN gegen getrennte Wohn- und Betriebseinheiten 0,90
18 DECKEN innerhalb von Wohn- und Betriebseinheiten -
19 DECKEN über Außenluft (z.B. über Durchfahrten, Parkdecks) 0,20 0,30
20 DECKEN gegen Garagen 0,30
21 BÖDEN erdberührt 0,40
Für Dachschrägen mit einer Neigung von mehr als 60° gegenüber der Horizontalen gelten die jeweiligen Anforderungen für Wände.
1 Die Anforderungen an kleinflächige Bauteile dürfen angewendet werden, wenn die Summe dieser Bauteilflächen 50 m² sowie 10 % der konditionierten Hüllfläche nicht überschreitet. Unbeschadet dessen ist Punkt 4.8 der OIB-Richtlinie 6 einzuhalten. 2 Für Fenster und Dachflächenfenster ist für den Nachweis des U-Wertes das Prüfnormmaß von 1,23 m x 1,48 m anzuwenden, für Fenstertüren und verglaste Türen das Maß von 1,48 m x 2,18 m. 3 Zu den transparenten Bauteilen zählen Fenster, Fenstertüren, verglaste Türen und sonstige transparente Bauteile. 4 Die Konstruktion ist auf ein Prüfnormmaß von 1,23 m x 1,48 m zu beziehen, wobei die Symmetrieebenen an den Rand des Prüfnormmaßes zu legen sind. 5 Die definierte Anforderung bezieht sich auf die senkrechte Einbausituation, eine Umrechnung auf den tatsächlichen Einbauwinkel in Bezug auf die Anforderungserfüllung des U-Wertes muss nicht vorgenommen werden. 6 Für Türen ist das Prüfnormmaß 1,23 m x 2,18 m anzuwenden. 7 Für Tore ist das Prüfnormmaß 2,00 m x 2,18 m anzuwenden.

*) Fassung LGBl.Nr. 93/2016, 67/2021

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