§ 6 Umsetzungshinweis
In Kraft seit 08. Juni 2022
Up-to-date
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 89/656/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. Nr. L 393 vom 30.12.1989 S. 18, in der Fassung der Richtlinie 2019/1832/EU, ABl. Nr. L 279 vom 31.10.2019 S. 35, umgesetzt.
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