§ 11 Raum für die Leitung, Personalraum
In Kraft seit 03. März 2010
Up-to-date
Der Raum für die Leitung hat in etwa 10 m² aufzuweisen und ist mit einem Telefon auszustatten. In ein- bis dreigruppigen Kinderbetreuungseinrichtungen kann der Raum für die Leitung auch als Personalraum eingerichtet werden. Der Raum für die Leitung kann auch als Therapieraum eingerichtet werden.
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