§ 9 Übergangsbestimmungen
In Kraft seit 19. Juni 2007
Up-to-date
Auf die vor Inkrafttreten des Burgenländischen Grundverkehrsgesetzes 2007 abgeschlossenen Rechtsgeschäfte sowie zu diesem Zeitpunkt bereits anhängige Verfahren sind die Bestimmungen der Bgld. Grundverkehrsordnung, LGBl. Nr. 73/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 32/2002, anzuwenden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden