§ 4 Aufwandsentschädigung
In Kraft seit 19. Juni 2007
Up-to-date
(1) Die Höhe des Sitzungsgeldes für die Mitglieder der Grundverkehrsbezirkskommissionen sowie für die den Sitzungen beigezogenen Schriftführerinnen oder Schriftführern beträgt
1. bei einer Dauer der Sitzung bis zu zwei Stunden 36,30 Euro
2. bei einer Dauer der Sitzung über zwei Stunden 43,60 Euro.
(2) Den Vorsitzenden der Grundverkehrsbezirkskommissionen gebühren im Fall des Abs. 1 Z 1 43,60 Euro, im Fall des Abs. 1 Z 2 58,10 Euro als Sitzungsgeld.
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