§ 1 Vorbehaltsgemeinden
In Kraft seit 11. September 2008
Up-to-date
In den nachstehenden Gemeinden sind die Bestimmungen des Burgenländischen Grundverkehrsgesetzes 2007 über den Rechtserwerb an Baugrundstücken anzuwenden (Vorbehaltsgemeinden):
Bad Sauerbrunn
Kittsee
Potzneusiedl.
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