§ 61 § 61
In Kraft seit 29. Oktober 2025
Up-to-date
Bgld. AWH-VO 2025
In jedem Demenzzentrum ist eine auf die Bedürfnisse von Menschen, die an Demenz erkrankt sind, speziell gestaltete Außenanlage mit Grünbereich vorzusehen, welche in Teilbereichen auch für Pflegebetten zugänglich sein soll. Die Gehwege sind in Unendlichkeitsschleifen anzulegen. Die Gestaltung der Außenanlage soll zur sensorischen Stimulation, Aktivität und Orientierung der Bewohnerinnen und Bewohner dienen. Die Sinnesgestaltung soll durch natürliche Elemente und unterschiedliche Gehwege sowie durch Berührungs- und Bewegungselemente, Musik- und Klangobjekte erfolgen.
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