§ 40 § 40
In Kraft seit 29. Oktober 2025
Up-to-date
Bgld. AWH-VO 2025
Die Bestimmungen des § 7 über die Allgemeinen Sanitärräume in Altenwohn- und Pflegeheimen gelten sinngemäß. Das Stations- und Pflegebad sowie die Toiletteneinrichtungen sind mit barrierefreien Alarmierungssystemen auszustatten.
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