Bgld. AWH-VO 2025
Ein Gartenteil des Altenwohn- und Pflegeheimes ist auf die Bedürfnisse von Menschen, die an Demenz erkrankt sind, auszurichten. Eine speziell gestaltete Außenanlage mit Grünbereich, welche in Teilbereichen auch für Pflegebetten zugänglich sein soll, ist anzulegen. Gehwege sind in Unendlichkeitsschleifen anzulegen. Die Gestaltung der Außenanlage soll zur sensorischen Stimulation, Aktivität und Orientierung der Bewohnerinnen und Bewohner dienen. Die Sinnesgestaltung soll durch natürliche Elemente und unterschiedliche Gehwege, sowie durch Berührungs- und Bewegungselemente, Musik- und Klangobjekte erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass die Bewohnerinnen und Bewohner mit Demenz sich auch im Garten in einem geschützten und sicheren Umfeld befinden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden