Bgld. AWH-VO 2025
(1) In den Aufenthaltsbereichen der Demenzstation sind spezielle Sinnesnischen vorzusehen, um Möglichkeiten der ganzheitlichen Sinneswahrnehmung zu aktivieren und zu fördern. Die Sinnesnischen sollen zur kurzen Rast und zum Halt einladen und Orientierung geben. Für bequeme Sitzmöglichkeiten ist zu sorgen, sodass die Betroffenen hier auch verweilen können.
(2) Die Gehwege in der Demenzstation sind nach Möglichkeit in Form von Unendlichkeitsschleifen anzulegen, um dem ausgeprägten Bewegungsdrang und der Lauftendenz mancher Bewohnerinnen und Bewohner gerecht zu werden. Orientierungsschwierigkeiten können so vorgebeugt werden. Zusätzlich sind die verschiedenen Wohn- und Gangbereiche mit verschiedenen einfachen Orientierungshilfen zu versehen. Auf eine demenzgerechte und demenzsensible Raum- und Ganggestaltung ohne Reizüberflutung ist zu achten.
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