Bgld. AWH-VO 2025
Gliederung
Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für Altenwohn- und Pflegeheime, für stationäre Hospizeinrichtungen für Erwachsene sowie für Demenzzentren im Burgenland.
§ 28 Bgld. AWH-VO 2025 · Bgld. AWH-VO 2025 · Burgenländische Altenwohn- und Pflegeheimverordnung 2025
§ 28
…Dienstraum Jede Demenzstation hat zusätzlich zu § 6 Abs. 1 mindestens einen Dienstraum aufzuweisen. In diesem ist ein Handwaschbecken inklusive Handtuch-, Seifen- und Desinfektionsmittelspender vorzusehen. Ebenso haben ein versperrbarer Arzneimittelschrank, ein versperrbarer Suchtmittelschrank und ein…
§ 6 Dienst- und Sozialraum
…1) Jedes Altenwohn- und Pflegeheim hat mindestens einen Dienstraum aufzuweisen. In diesem ist ein Handwaschbecken inklusive Handtuch-, Seifen- und Desinfektionsmittelspender vorzusehen. Ebenso haben ein versperrbarer Arzneimittelschrank…
Rückverweise