§ 16 § 16
In Kraft seit 29. Oktober 2025
Up-to-date
Bgld. AWH-VO 2025
Mehrgeschoßige Altenwohn- und Pflegeheime müssen mit einer Hebe- oder Transferlösung, die zum rollstuhl- und pflegebettgemäßen Transport der Bewohnerinnen und Bewohner geeignet ist, ausgestattet sein.
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