§ 51 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
In Kraft seit 08. Mai 2024
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Burgenländische Altenwohn- und Pflegeheimverordnung - Bgld. AWH-VO, LGBl. Nr. 47/2022, außer Kraft.
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