Jede stationäre Hospizeinrichtung hat neben der medizinischen und sanitätstechnischen Grundausstattung entsprechend der Anzahl und Bedürfnisse der Palliativpatientinnen und Palliativpatienten insbesondere folgende technische Ausstattung in ausreichender Menge zu gewährleisten:
1. medizinischer Sauerstoff;
2. Absauggeräte;
3. medizinisch/technische Hilfsmittel, insbesondere Schmerz-, lnfusions- und Ernährungspumpen, Perfusoren und assistierende Technologien;
4. Ultraschallgerät;
5. Notfallkoffer sowie leicht erreichbarer Defibrillator;
6. Patientenheber;
7. Mittel zur Gewährleistung von Kommunikation für die Palliativpatientinnen und Palliativ-patienten;
8. EKG-Gerät;
9. mobile Kühlgeräte;
10. Wechseldruckmatratzen.
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