§ 33 Allgemeine Sanitärräume
In Kraft seit 08. Mai 2024
Up-to-date
Die Bestimmungen des § 7 über die Allgemeinen Sanitärräume in Altenwohn- und Pflegeheimen gelten sinngemäß. Das Stations- und Pflegebad sowie die Toiletteneinrichtungen sind mit barrierefreien Alarmierungssystemen auszustatten.
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