§ 16 Hebeanlage
In Kraft seit 08. Mai 2024
Up-to-date
Mehrgeschoßige Altenwohn- und Pflegeheime müssen mit einer Hebeanlage, die zum rollstuhl- und pflegebettgemäßen Transport der Bewohnerinnen und Bewohner geeignet ist, ausgestattet sein.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden