§ 1 Regelungsgegenstand
In Kraft seit 01. Juni 2016
Up-to-date
Diese Verordnung regelt die Beiträge, die Menschen mit Behinderung bei Inanspruchnahme von Hilfeleistungen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG), LGBl. Nr. 26/2004, in der jeweils geltenden Fassung, zu leisten haben.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden