§ 5 § 5Baumassenzahl
In Kraft seit 25. Juni 2010
Up-to-date
Die Baumassenzahl (BMZ) gibt das Verhältnis des Bauvolumens zur Nettogrundfläche nach folgender Formel an:
Baumassenzahl = 100 x | Bauvolumen | |||
Nettogrundfläche | ||||
(BMZ = 100 | BAV | |||
NGF) | ||||
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