§ 3 § 3Bauflächenzahl
In Kraft seit 25. Juni 2010
Up-to-date
Die Bauflächenzahl (BFZ) gibt das Verhältnis der zulässigen überbauten Fläche zur Nettogrundfläche nach folgender Formel an:
| Bauflächenzahl = 100 x | überbaute Fläche | |||
| Nettogrundfläche | ||||
| (BFZ = 100 | ÜBF | |||
| NGF) | ||||
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