§ 1 § 1Allgemeines
In Kraft seit 25. Juni 2010
Up-to-date
Das zulässige Maß der baulichen Nutzung kann mit folgenden Bemessungszahlen festgelegt werden:
a) Bauflächenzahl (§ 3)
b) Baunutzungszahl (§ 4)
c) Baumassenzahl (§ 5)
d) Geschosszahl (§ 6)
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