§ 1 Geltungsbereich
In Kraft seit 24. September 2022
Up-to-date
Diese Verordnung gilt für den Zugang zu und die Nutzung von Archivgut des Landesarchivs gemäß des 4. Abschnittes des Burgenländischen Archivgesetzes - Bgld. ArchivG, LGBl. Nr. 89/2020, mit Ausnahme der internen Nutzung für amtliche Zwecke und der Nutzung durch die anbietende Stelle gemäß § 14 Abs. 2 Bgld. ArchivG.
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