§ 13 Gefahrenbeurteilung, zu berücksichtigende Faktoren — As-V
Rückverweise
Der Dienstgeber hat im Rahmen der Gefahrenbeurteilung und bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen hinsichtlich der Verwendung chemischer Arbeitsstoffe insbesondere folgende Faktoren zu berücksichtigen:
a) die konkreten Arbeitsbedingungen, die Menge und die gefährlichen Eigenschaften der verwendeten Arbeitsstoffe sowie ihre Gesamtwirkung;
b) das Ausmaß, die Art und die Dauer der Exposition einschließlich sonstiger Expositionswege, wie etwa eine Aufnahme in und/oder über die Haut;
c) die im § 17 festgelegten Grenzwerte;
d) alle Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit von Bediensteten, die besonders gefährdeten Risikogruppen angehören;
e) die Informationen der Hersteller und Importeure;
f) die Ergebnisse von Messungen nach § 9;
g) die Ergebnisse einer Gesundheitsüberwachung nach der Gesundheitsüberwachungs-Verordnung, LGBl. Nr. 131/2003, in der jeweils geltenden Fassung;
h) die Wirkungen der bereits getroffenen oder noch zu treffenden Vorbeugungsmaßnahmen.
§ 18 As-V · As-V · Arbeitsstoffe-Verordnung
§ 18 Ausnahmen
…a) sind § 13 Abs. 1 TBSG 2003 sowie § 3 Abs. 2 erster Satz nur anzuwenden, wenn der damit verbundene Aufwand vertretbar ist, und b) sind § 13 Abs. 3 lit. a TBSG 2003 sowie die §§ 4 Abs. 2 und 12 Abs. 2 und 3…
§ 3 Verbot der Verwendung gefährlicher Arbeitsstoffe und der Anwendung gefährlicher Arbeitsverfahren
…nicht verwendet werden, wenn mit ungefährlichen Arbeitsstoffen oder mit Arbeitsstoffen, die weniger gefährliche Eigenschaften aufweisen, ein gleichwertiges Ergebnis erzielt werden kann. (2) Mit besonderen Gefahren verbundene Verfahren bei der Verwendung der im § 13 Abs. 1 TBSG 2003 genannten gefährlichen Arbeitsstoffe dürfen nicht angewendet werden, wenn durch die Anwendung eines anderen Verfahrens, bei dem die von der…
§ 10 Allgemeines, Meldung
…3. Abschnitt Besondere Schutzmaßnahmen 1. Unterabschnitt Biologische Arbeitsstoffe (1) Dieser Unterabschnitt gilt für die Verwendung von biologischen Arbeitsstoffen einschließlich unkonventioneller Agenzien, die mit transmissiblen spongiformen Enzephalopathien assoziiert sind. (2) Dem für den inneren Dienst zuständigen Organ ist die erstmalige beabsichtigte Verwendung…
§ 12 Allgemeines, Meldung
…2. Unterabschnitt Chemische Arbeitsstoffe (1) Dieser Unterabschnitt gilt für die Verwendung von chemischen Arbeitsstoffen. (2) Dem für den inneren Dienst zuständigen Organ ist die erstmalige beabsichtigte Verwendung von krebserzeugenden (Gefahrenklasse 3.6 – Karzinogenität), erbgutverändernden (Gefahrenklasse 3.5 –…