LandesrechtTirolVerordnungenArbeitsmittel-Verordnung – Am-V§ 5

§ 5§ 5

In Kraft seit 23. Dezember 2015
Up-to-date

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 09/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. 2009 Nr. L 260, S. 5, umgesetzt.

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