§ 1 Höhe der Förderung der Bildung und Betreuung von Kindern durch Tageseltern
In Kraft bis 30. Juni 2026
Up-to-date
§ 1 Höhe der Förderung der Bildung und Betreuung von Kindern durch Tageseltern — AFmV 2026
Die die im § 49 Abs 1 S.KBBG festgelegten Ausgangsbeträge werden in folgender Höhe festgesetzt:
| je Kind allgemein | je Kind mit inklusiver Entwicklungsbegleitung |
| 813,20 € | 1.171,50 € |
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