LandesrechtSteiermarkArt. 15a VereinbarungenVereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012Art. 9

Art. 9Zulässiges Wachstum der Ausgaben (Ausgabenbremse)

In Kraft seit 01. Januar 2012
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