LandesrechtSteiermarkArt. 15a VereinbarungenVereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012Art. 6

Art. 6Anteile der Länder und Gemeinden am strukturellen Defizit

In Kraft seit 01. Januar 2012
Up-to-date