LandesrechtVorarlbergArt. 15a VereinbarungenZusammenarbeit im Bauwesen sowie die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung10. Abschnitt Schlussbestimmungen Artikel 27 InkrafttretenArt. 28

Art. 28Artikel 28 Außerkrafttreten und Übergangsbestimmung

In Kraft seit 10. Mai 2013
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