Art. 9 — Staatsrechtliche Vereinbarung über die Einrichtung der Gemeinsamen Filmbewertungskommission der Länder
Rückverweise
Diese Vereinbarung tritt einen Monat nach dem Tag in Kraft, an dem das letzte Land mitgeteilt hat, dass seine verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung erfüllt sind.
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