Art. 1 Artikel 1 Einrichtung der Kommission — Staatsrechtliche Vereinbarung über die Einrichtung der Gemeinsamen Filmbewertungskommission der Länder
Rückverweise
Zur Begutachtung von Filmen, die in Österreich zur Aufführung gelangen sollen, auf ihren kulturellen Wert wird die "Gemeinsame Filmbewertungskommission der Länder (GFBK)" mit dem Sitz in Wien eingerichtet. Sie wird im folgenden Kommission genannt.
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