Art. 48 Sanktionen extramuraler Bereich — Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
Rückverweise
Der Bund wird entsprechende rechtliche Maßnahmen vorsehen, um wirksame Sanktionsmechanismen im extramuralen Bereich sicherzustellen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden