LandesrechtSteiermarkArt. 15a VereinbarungenVereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des GesundheitswesensArt. 48

Art. 48Sanktionen extramuraler Bereich

In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date

Der Bund wird entsprechende rechtliche Maßnahmen vorsehen, um wirksame Sanktionsmechanismen im extramuralen Bereich sicherzustellen.

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