LandesrechtSteiermarkArt. 15a VereinbarungenFrauen-Schutzunterkunfts-Vereinbarung – FSchVEArt. 8

Art. 8Zweckzuschuss des Bundes

In Kraft seit 01. Juli 2023
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(1) Der Bund hat den Ländern für Umsetzungsmaßnahmen gemäß Art. 4 und 5 in den Jahren 2023 bis 2027 Zweckzuschüsse in der Höhe von insgesamt 12 Millionen Euro zu gewähren. Die Auszahlung der insgesamt 12 Millionen Euro erfolgt in den Jahren 2023 bis 2026 gemäß Art. 16.

(2) Die Zweckzuschüsse sind entsprechend dem in folgender Tabelle angeführten Schlüssel an die Länder auszubezahlen. Das jeweilige Land verpflichtet sich zum Ausbau der Frauen- inklusive Kinderplätze in Schutzunterkünften durch Mittel des Zweckzuschusses gemäß folgender Tabelle:

Land Prozentsatz Betrag in Euro pro Jahr Anzahl der mindestens neu auszubauenden Frauen- inklusive Kinderplätze nach Land Gesamtbetrag (2023-2026) in Euro
Frauenplätze Kinderplätze Frauen- inklusive Kinderplätze gesamt
Burgenland 3,38% 101 400 € 3 3 6 405 600 €
Vorarlberg 4,33% 129 900 € 4 4 8 519 600 €
Salzburg 6,29% 188 700 € 6 6 12 754 800 €
Kärnten 6,43% 192 900 € 6 6 12 771 600 €
Tirol 8,48% 254 400 € 7 7 14 1 017 600 €
Steiermark 14,07% 422 100 € 13 13 26 1 688 400 €
Oberösterreich 16,41% 492 300 € 15 15 30 1 969 200 €
Niederösterreich 18,87% 566 100 € 17 17 34 2 264 400 €
Wien 21,74% 652 200 € 19 19 38 2 608 800 €
Gesamt 100,00% 3 000 000 € 90 90 180 12 000 000 €

(3) Die Länder verpflichten sich, den Zweckzuschuss des Bundes dem Bedarf entsprechend einzusetzen und wie folgt auf die Umsetzungsmaßnahmen aufzuteilen:

1. mindestens 80 Prozent für Maßnahmen zum Ausbau des Angebots an Frauen- inklusive Kinderplätzen und Beratungs- und Betreuungsleistungen in Schutzunterkünften gemäß Art. 4 und

2. maximal 20 Prozent für Maßnahmen zum Erhalt des zum Basisstichtag bestehenden Angebots an Frauen- inklusive Kinderplätzen und Beratungs- und Betreuungsleistungen in Schutzunterkünften gemäß Art. 5.

(4) Die Aufteilung der Mittel gemäß Abs. 3 ist bis zum Ende der Geltungsdauer der Vereinbarung -als Durchrechnungszeitraum zu erreichen.

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