LandesrechtSteiermarkArt. 15a VereinbarungenFrauen-Schutzunterkunfts-Vereinbarung – FSchVEArt. 5

Art. 5Maßnahmen zum Erhalt des bestehenden Angebots an Frauen- inklusive Kinderplätzen und Beratungs- und Betreuungsleistungen

In Kraft seit 01. Juli 2023
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