LandesrechtSteiermarkArt. 15a VereinbarungenVereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über ein Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung von EU-Programmen

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über ein Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung von EU-Programmen

In Kraft seit 05. Juni 2022
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