LandesrechtSteiermarkArt. 15a VereinbarungenVereinbarung über eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der GrundversorgungsvereinbarungArt. 2

Art. 2Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze

In Kraft seit 01. Juli 2016
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