LandesrechtSteiermarkArt. 15a VereinbarungenVereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP

Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP

In Kraft seit 05. März 2016
Up-to-date