LandesrechtSteiermarkArt. 15a VereinbarungenVereinbarung gemäß Art.15a B-VG über die Einsparung von EnergieArt. 13

Art. 13

In Kraft seit 15. Juni 1995
Up-to-date

Die Vertragsparteien kommen überein, die Aktivitäten des Energiesparens zur Ausschöpfung des Energiesparpotentials im gewerblichen und industriellen Bereich zu fördern und diese Förderungen aufeinander abzustimmen.

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