Zur regelmäßigen Information der regionalen Bevölkerung und der Nationalparkgemeinden wird ein Nationalparkforum eingerichtet. Die näheren Regelungen über die Zusammensetzung, die Aufgaben und die Geschäftsordnung sind landesgesetzlichen Bestimmungen vorbehalten. Allfällige Kosten, die sich aus der Geschäftsführung des Nationalparkforums ergeben, werden vom Land Steiermark getragen.
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