LandesrechtSteiermarkArt. 15a VereinbarungenVereinbarung über die Errichtung einer gemeinsamen Sachverständigenkommission in Tierzuchtangelegenheiten (Tierzuchtrat)Art. 1

Art. 1Einrichtung des Tierzuchtrates

In Kraft seit 03. Januar 2009
Up-to-date

Zur Beratung in Angelegenheiten der Tierzucht wird eine gemeinsame Sachverständigenkommission eingerichtet. Sie wird im Folgenden Tierzuchtrat genannt.

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